Kompletteinrichtung, entspannen Sie sich, wir erledigen das!
Wir richten das beSt für Sie ein. Komplett bis zur vollständigen Funktion. Die Einrichtung birgt eine Menge Hürden, ob es die Aktivierung der eID Funktion des Personalausweises ist oder die Nutzung der elektronischen Ausweisfunktion über die Ausweisapp2 auf der Webseite des beSt. Lassen Sie sich keine grauen Haare wachsen! Wir erledigen das mit Ihnen zusammen, ganz entspannt bis zur vollständigen Funktion. Kontaktieren Sie uns, per Kontaktformular oder telefonisch unter 0221 9322379. Die Einrichtung dauert ca. 1 Stunde und kostet 99 Euro zzgl. MwSt.
Fragen zum besonderen elektronischen Steruerberaterpostfach (beSt)
Ich möchte das Steuerberaterpostfach selbst einrichten was muss ich tun?
Die Einrichtung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) erfordert folgene Schritte
Halten sie ihren Personalausweis und Registrierung-Brief bereit
Installieren sie den Kartenleser oder benutzen Sie temporär ihr Smartphone mit der Ausweisapp2 als Kartenleser. Dazu ist eine Kopplung von PC und Smartphone über die Ausweisapp2 nötig.
Testen sie die Onlineausweisfunktion des Personalausweises mit der Ausweisapp2, indem sie ihren eigenen Ausweis auslesen
Starten sie die Registrierung mit Eingabe des Codes aus dem Registrierungs-Brief und anschließender Identifikation mit der eID-Funktion des Personalausweises.
Laden Sie nach der Registrierung das Softwarezertifikat zur Verschlüsselung der Nachrichten herunter.
Jetzt können sie das beSt über ihre Kanzleisoftware nutzen. Sollten Sie keine Kanzleisoftware haben können Sie die COM Vibilia StB Edition nutzen, die Sie hier herunterladen können.
Wenn Ihnen das zu kompliziert ist, richten wir Steuerberaterpostfach für Sie ein. Zum Festpreis 99 Euro zzgl. MwSt.Kontaktieren Sie uns.
Was ist das besondere elektronische Steuerberater Postfach (beSt)?
Ein sicherer Kommunikationsweg für Steuerberater um z.B. mit der Finanzverwaltung zu kommunizieren. Es ist gleichwertig zum beA für Anwälte, beBPo für Behörden und dem beN für Notare.
Die Steuerberaterplattform hat das Ziel, den steuerberatenen Berufsstand fest in das neue digitale Netzwerk auf allen Verwaltungsebenen einzubinden. Das Postfach beSt ermöglicht den Steuerberatern eine sichere und einheitliche Kommunikation mit Steuerberatern untereinander, mit Gerichten, Behörden, der Finanzverwaltung und mit anderen Freien Berufen (z. B. Notare, Rechtsanwälte) sowie den Steuerberaterkammern.
Für Behörden und andere Freie Berufe wurden bereits besondere elektronische Postfächer eingeführt. Für Behörden das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo),bei den Rechtsanwälten das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) und bei den Notaren das besondere elektronische Notarpostfach (beN). Für Bürger, Organisationen, Unternehmen und Verbände gibt es das besonderen elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO).
Ab wann ist die Nutzung des Steuerberaterpostfachs Pflicht?
Gemäß den gesetzlichen Neuregelungen in §§ 86d 157e StBerG wird das beSt ab Zustellung des Registrierungsbriefs Januar 2023 nutzbar sein. Ab diesem Zeitpunkt sind die Steuerberater und steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften verpflichtet, die zur Nutzung des beSt erforderlichen technischen Einrichtungen vorzuhalten und eingehende Mitteilungen zur Kenntnis zu nehmen (sog. „passive Nutzungspflicht“). Quelle: https://www.bstbk.de/downloads/bstbk/steuerrecht-und-rechnungslegung/fachinfos/BStBK_FAQ_StB-Plattform.pdf
Was brauche ich für die Einrichtung?
Zunächst nur einen PC mit einem aktuellen Windows oder macOS, einen Kartenleser und ihren Personalausweise mit Online Ausweisfunktion. Sowie den Registrierungs-Brief der ihnen zugesendet wurde, dieser enthält einen Code zur Erstregistrierung. Wenn Sie noch keinen Kartenleser haben unterstützen wir Sie bei der Besorgung. Als Kartenleser empfehlen wir den CyberJack RFID Standard da dieser eine solide Funktionalität und die höchste Zukunftssicherheit bietet.
Welcher Kartenleser ist der richtige?
Als Kartenleser empfehlen wir ihnen den CyberJack RFID Standard da dieser für das beSt und auch für den neuen Personalausweis sowie für alle kontaktlosen und kontaktbehafteten Karten verwendet werden kann. Er besitzt eine Tastur und ein Display und ist daher auch für zukünftige Anwendungen mit hohen Sicherheitsanforderungen geeignet wie z.B. die Qualifizierte Elektonische Signatur (QES).
Kartenleser direkt bei Amazon kaufen Vom Kartenleser REINER SCT cyberJack RFID basis raten wir ab, dieser ist in der Funktion eingeschränkt und kann nur kontaktlose Karten wie den Personalausweis lesen. Da er keine Tastatur hat eignet er sich nicht für sicherheitskritische Anwendunegn.
Welche Software brauche ich für das Steuerberaterpostfach?
Als Software Benutzen Sie entweder ihre Kanzleisoftware oder die COM Vibilia StB Edition die Sie hier herunterladen können. Die Anmeldung am beSt erfolgt ststs mit ihrem Personalausweis.
Wann und wie erhalte ich meinen Registrierungs-Brief?
Die Einführung des Steuerberaterpostfachs erfolgte bereits im ersten Quartal 2023. Alle Registrierungsbriefe wurden bis zum 17. März 2023 per Post versandt. Diese enthalten einen Registrierungscode (9-stelliger Schlüssel), der für die Registrierung erforderlich ist.
Sollten Sie den Registrierungsbrief erneut anfordern müssen: Wenden Sie sich bitte unter Angabe Ihres vollständigen Namens, Ihrer zuständigen Steuerberaterkammer und Ihrer Kammermitgliedsnummer an: service@bstbk-steuerberaterplattform-bstbk.de
Wie lange ist der Code auf dem Registrierungs-Brief gültig?
Laut Auskunft der Bundessteuerberaterkammer ist der Registrierungscode bis Ende 2023 gültig. Es wird also Zeit die Einrichtung des Steuerberaterpostfachs in Angriff zu nehmen um sich den Aufwand der Neubeantragung des Registrierungsbriefs zu ersparen.
Wie lange dauert die Einrichtung in etwa?
Für die reine Installation rechnen wir ca. 1 Stunde wenn Kartenleser und Registrierungs-Brief sowie Personalausweis vorhanden sind. Wir richten das Steuerberaterpostfach für Sie ein zum Festpreis 99 Euro zzgl. MwSt.Kontaktieren Sie uns.
Mein Personalausweis hat keine Online Ausweisfunktion (eID Funktion) was kann ich tun?
Wenn Sie die Onlineausweisfunktion nicht freigeschaltet haben oder ihre PIN verloren haben, können Sie auf der Webseite https://www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de/ eine neue PIN anfordern. Gerne können wir Ihnen auch bei diesem Vorgang helfen.
Wo finde ich weitergehende Informationen rund um das beSt?
Folgende Links führen zu weitergehenden Informationen rund um das besondere elektronische Steuerberaterpostfach